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   LSG Bayern, 17.12.2015 - L 14 R 579/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,55113
LSG Bayern, 17.12.2015 - L 14 R 579/14 (https://dejure.org/2015,55113)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.12.2015 - L 14 R 579/14 (https://dejure.org/2015,55113)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - L 14 R 579/14 (https://dejure.org/2015,55113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht eines EDV-Beraters; Abgrenzung von selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit; Tätigkeit i.R.e. Dauerauftragsverhältnisses; Dauerhaftigkeit der Tätigkeit für einen Auftraggeber

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 15.10.2009 - L 14 R 463/06

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbständiger - Tätigkeit nur für

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 14 R 579/14
    Gleiches gelte für aufgrund eines Rahmenvertrages abgeschlossene Einzelaufträge; es handele sich um ein wiederkehrendes Auftragsverhältnis (vgl. BayLSG, Urteil vom 15.10.2009, Az. L 14 R 463/06).

    Hiervon wird in der Praxis immer dann ausgegangen, wenn die Tätigkeit voraussichtlich nicht länger als ein Jahr andauern wird (Fichte in Hauck/Haines, a. a. O., vgl. Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 15.10.2009, Az. L 14 R 463/06).

  • LSG Bayern, 13.07.2005 - L 1 R 4208/04

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Selbstständige

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 14 R 579/14
    Bei einer ausschließlichen Tätigkeit von über 2 1/2 Jahren für einen gleichen Auftraggeber könne von einem typischen Fall von Abhängigkeit ausgegangen werden, was Rentenversicherungspflicht begründe (vgl. BayLSG, Urteil vom 13.07.2005, Az. L 1 R 4208/04).

    Richtig ist zwar, dass kein Anspruch auf eine Verlängerung nach Ablauf der Vertragszeit bestand, allerdings genügt auch eine faktische Bindung an den Auftraggeber (vgl. Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 13.07.2005, Az. L 1 R 4208/04).

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 14 R 579/14
    Schließlich habe das Bundessozialgericht eine Versicherungspflicht eines Handwerkers bestätigt, der über einen Zeitraum von 17 Monaten für nur einen Auftraggeber tätig war (BSG, Urteil vom 04.11.2009, Az. B 12 R 7/08 R).
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 14 R 579/14
    Weiter ist auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu entnehmen, dass nicht die gesamte berufliche Tätigkeit des Selbstständigen bei der Frage der "Dauer" zu berücksichtigen ist, sondern durchaus auf einen kürzeren Zeitraum zurückgegriffen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 09.11.2011, Az. B 12 R 1/10 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2007 - L 16 R 1458/06

    Bestehen einer Versicherungspflicht nach § 2 S. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Sechstes

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 14 R 579/14
    Eine Tätigkeit auf Dauer liege auch vor, bei im Zeitraum von 2 1/2 Jahren sich aneinander anschließende Dienstleistungsverträgen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2007, Az. L 16 R 1458/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständig Tätigen - Tätigkeit auf Dauer und

    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 22; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - L 14 R 579/14 - juris Rdnr. 53; Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 28; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 194).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - L 7 R 2030/19

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Versicherungsvermittlers mit

    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 22; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - L 14 R 579/14 - juris Rdnr. 53; Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 28; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 194).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Berater im

    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (LSG Sachsen-Anhalt 16.02.2012, L 1 R 213/08, juris Rn 22; Bayerisches LSG 17.12.2015, L 14 R 579/14, juris Rn 53; Bayerisches LSG 13.07.2005, L 1 R 4208/04, juris Rn 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2020 - L 7 R 4020/17
    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (Urteil des Senats vom 6. Februar 2020 - L 7 R 3948/18 - juris Rdnr. 33; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 22; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - L 14 R 579/14 - juris Rdnr. 53; Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 28; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 [Stand 4. Januar 2019], § 2 Rdnr. 194).
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